Wichtiger Kompromiss – Auf der BDK gelingt Annäherung zwischen Kultur- und Netzpolitik
Ja, wir haben es mit einer digitalen Revolution zu tun, und Revolutionen bedeuten große Chancen und große Verunsicherungen, sie lösen tiefgehende gesellschaftliche Suchbewegungen aus. Doch auch in der digitalen Welt muss es klare Orientierungen an völkerrechtlich verbindenden Verträgen geben: Zum Beispiel Artikel 27 der Konvention zum Schutz der der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Und:
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst erwachsen.
Die Netzradikalen und die Piraten kümmern sich nur um Punkt 1. Siegfried Kauder und Nicolas Sarkozy kümmern sich nur um Punkt 2. Sie wollen Repression und Vorratsdatenspeicherung wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Das lehnen wir ab. Wir Grüne wollen aber genau diese beiden Forderungen, die beiden Rechte berücksichtigen, zusammenbringen.
Wir sind weder netzradikal, und sehen ausschließlich Nutzerinteressen, noch reden wir dieser Repression das Wort. Wir wollen eine Lösung, die dem Gemeinwohl verpflichtet ist, so, wie in den anderen Politikfeldern auch.
Es ist ein Konflikt, der die ganze Gesellschaft, ganz Europa umtreibt. Dazu reicht auch schon ein Blick in das Feuilleton der Süddeutschen Zeitung, wo sich netzradikale und urheberrechtsfreundliche Leitbeiträge und Einschätzungen förmlich die Klinke in die Hand geben.
Die Grünen haben einen starken kulturpolitischen Flügel. Die Grünen haben einen starken netzpolitischen Flügel. Und das ist richtig so, denn wir tragen hier einen Konflikt offen aus und betreiben eine Kompromisssuche, die andere Parteien noch nicht mal angefangen haben.
Der Vorschlag, die Schutzfristen auf 5 Jahre abzusenken war falsch, er hat für viel Aufregung und Empörung bei Künstlern gesorgt. Der Vorschlag ist vom Tisch. Wir wollen Urheber und Kreative schützen und besser stellen. Dementsprechend heißt es in der korrigierten Fassung des Leitantrages „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“:
„Bei der notwendigen Modernisierung des Urheberrechts befinden wir uns in einem Arbeitsprozess, bei dem wir auch UrheberInnen, KünstlerInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen mit einbeziehen und zusammenbringen wollen. In diesem Prozess gilt es Wege zu erarbeiten, um die Flexibilisierung und Verkürzung der Schutzfristen im Urheberrecht zu erreichen. Dazu wollen wir bis zur Erstellung des Bundestagswahlprogramms Möglichkeiten der Veränderung und Flexibilisierung der gegenwärtig sehr langen urheberrechtlichen Schutzfristen prüfen, um den Zugang und die Nutzung von Werken weiter zu erleichtern. Dabei könnte in einem der zu prüfenden Modelle bspw. die Schutzfrist auf die Dauer der Lebenszeit der Urheber_innen beschränkt werden.“
Für mich ist es auch nur ein Kompromiss. Ich streite für die nachhaltige Finanzierung von digitalen Kulturmärkten, was nicht heißt, dass es Artenschutz für überkommene Geschäftsmodelle gibt, denn das Urheberrecht sichert die Rechte und Interessen von Urhebern, aber keine veralteten Geschäftsmodelle. So soll auch geprüft werden, inwieweit eine Änderung des Urhebervertragsrecht die Verhandlungsmacht der Künstler gegenüber den Verwertern stärken kann: „Daher gilt es auch zu prüfen, inwieweit das Urhebervertragsrecht zugunsten der Urheber_innen so verändert werden kann, dass die Übertragung von Rechten für maximal nur 20 Jahre erfolgt, damit diese dann vollständig und unabdingbar an die Urheber_innen zurückfallen.“
Wir wollen nicht-kommerzielles Tauschen von geschützten Inhalten und kommerzielles unterscheiden. Auch deshalb war das Verbot von Kino TO richtig. Bezahlmodelle im Sinne einer Pauschalvergütung für nicht-kommerzielles Tauschen sollen weiter geprüft werden. Wir haben dafür aber kein fertiges, funktionierendes Modell. Deswegen müssen die anstehenden Diskussionen ergebnisoffen geführt werden, um uns den Blick für Alternativen nicht zu verstellen.
Steve Jobs hatte schon in den 1990er Jahren das große Potential von Napster erkannt und gleichzeitig illegales file sharing kritisiert. Neben einer möglichen Pauschalvergütung geht es also entscheidend um neue, legale Angebote.
Denn, wenn man Künstlern und Urhebern bessere Lebensbedingungen schaffen will, muss man für ihre Produkte bezahlen.
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