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Wenn es zwei schlechte Lösungen gibt, nimm die dritte – Aufgeheizte Urheberrechtsdebatte in Frankreich

Eine derartige Debatte um das Urheberrecht und den Entwurf eines neuen Gesetzes, wie sie in der gestrigen Liberation beschrieben wird, kann man sich in Deutschland bisher schwer vorstellen. In Frankreich hat dieses Thema gesellschaftspolitisch hohe Wellen geschlagen; wenige Wochen zuvor hat die französische Assamblée National den umstrittenen Gesetzesvorschlag der Konservativen gegen illegales Downloaden im Internet überraschend abgelehnt. Nun steht dieser sogar in einer verschärften Version wieder zur Debatte. Der Entwurf “zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet” bzw. die gleichnamige Behörde “Hadopi” (Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) sieht vor, dass diejenigen, die illegal Downloaden, nicht nur in einem zweistufigen Prozedere von der Behörde mehrfach verwarnt werden und bei einem weiteren Verstoß deren Internet gesperrt wird, sondern als weitere Strafe muss – trotz Netzsperre – das Internet-Abonnement weiterhin bezahlt werden. Meine Meinung dazu ist klar; ich sehe in dieser Maßnahme eine überzogene, nicht angemessene Reaktion. Ich sehe den Konflikt folgendermassen. Es gibt kein Bürgerrecht auf illegales Downloaden, aber es darf auch nicht das Bürgerrecht auf freien Informationszugang ohne Richterbeschluss ausgeheblt werden. Darum war es richtig, dass das EP mehrheitlich so entscheiden hat. Aber es gibt der Sache nach natürlich einen Konflikt und der muss geregelt werden.Es muss also neue Lösungen geben für das Problem, das Urheberrechte in illegalen Tauschbörsen verletzt werden und dass andererseits die Informationsgesellschaft sich voll entfalten soll. Die Mehrheitsabstimmung des EP entspricht dem Rechtsstaatsprinzip, dass Bürgerrechtsbeschränkungen auf einem richterlichen Urteil beruhen müssen und nicht von einer Behörde vorgenommen werden dürfen. Ich möchte einmal betonen, dass ich das illegale Downloaden nicht verteidige. Kulturelle und kreative Inhalte können nicht einfach gegen den Willen der Urheber illegal ins Netz gestellt werden. Wie soll denn die kulturelle Vielfalt aufrechterhalten werden? Ist es denn nicht mehr als fair, dass Kulturschaffende für ihre Werke entlohnt werden? Es müssen neue Gesellschaftsverträge her, wie zum Beispiel eine Kulturflatrate.
Interessant bei der französichen Debatte ist, dass sich nicht nur die politischen Lager spalten, sondern auch die Künstlerszene. Manche behaupten auch, dass es eine Spaltung der Generationen bedeute. Wie auch immer, am 12. Mai soll es zur erneuten Abstimmung im französischen Parlament kommen. Eins steht jetst schon fest: das Thema wird noch weite Kreise ziehen und ich hoffe, dass es auch in Deutschland und europaweit zu einer gesellschaftspolitischen Diskussion kommt.

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