PM: Von Karlsruhe nach Straßburg gehen!
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Helga Trüpel, Mitglied des Europaparlaments:
“Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare Absage an die grundrechtsfeindlichen Sicherheitsmaßnahmen der vergangenen Jahre. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Gesetz verabschieden und die gespeicherten Daten löschen lassen.
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Derartige Eingriffe müssen an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
Die mehr als 34.000 BeschwerdeführerInnen müssen nun noch ein paar Kilometer weiter nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gehen, um Klarheit über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekommen. Wie das Bundesverfassungsgericht hat auch der Straßburger Gerichtshof immer wieder deutlich gemacht, dass die anlasslose Datensammlung auf Vorrat ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Privatsphäre ist. Es muss endlich wieder eine Rückkehr zum individuellen Verdacht geben – auch wenn es um die Erhebung von Informationen über die Bürgerinnen und Bürger geht. Das ist auch eine Lehre des heutigen Urteils aus Karlsruhe.”
