Grüne stimmen strengeren Regeln für EU-Fischfang in fremden Gewässern zu
Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament bei seiner Sitzung am 10. April 2008 zwei Berichte aus dem Ausschuss für Fischerei angenommen.
Grüne im EP stimmen für schärfere Kriterien bei der Vergabe von Fanglizenzen an EU-Fischer – Bericht jetzt verabschiedet
Der Bericht bezieht sich auf eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Neuregelung der Vergabe von Fanglizenzen. Diese erlauben es EU-Fischern, auf der Grundlage der europäischen Fischereiabkommen in den Hoheitsgewässern von Drittstaaten zu fischen. Im Kern geht es der Kommission nun darum, klarere Kriterien einzuführen, die festlegen, welche Boote zukünftig Lizenzen erhalten und welche von deren Vergabe ausgeschlossen werden sollen. So besagen die Vorschläge der Kommission beispielsweise, dass Boote, die massiv gegen Regeln der Fischereiabkommen verstoßen haben oder deren Herkunftsländer ihre Informationspflichten nur ungenügend erfüllen, zukünftig keine Lizenzen mehr erhalten sollen.
In seinem Bericht unterstützt der Ausschuss für Fischerei des Europäischen Parlaments die Kommission bei diesen Reformen. Die Fraktion der Grünen hat den Bericht mitgetragen, dessen zentrales Anliegen darin besteht, durch die Einführung von strengen Vergaberichtlinien in Bezug auf Fanglizenzen, den Fischfang zukünftig stärker zu kontrollieren. Wir Grüne haben uns dafür schon seit Jahren eingesetzt.
Während der Verhandlungen hat sich die Grüne Fraktion dafür stark gemacht, dass auch ökologische und soziale Kriterien bei der Verteilung der Fangrechte an die Mitgliedsstaaten eine Rolle spielen müssen. Wir sind der Überzeugung, dass auch der Energieverbrauch, die Menge des Beifangs oder die bereitgestellten Jobs bei der Vergabe von Lizenzen Beachtung finden müssen.
Zum Morillon-Bericht zur Vergabe mit Fanglizenzen
Grüne bleiben gegenüber dem Lizenzhandel skeptisch und enthalten sich beim einseitigen Attwooll-Bericht
In einem Initiativbericht, der von der liberalen Abgeordneten Elspeth Attwooll betreut wird, beschäftigt sich der Fischereiausschuss mit der Möglichkeit der Verteilung und des Handels mit Fanglizenzen.
Zwar liegt es in der Kompetenz der Europäischen Union, die Fangquoten festzulegen und auf die Mitgliedsstaaten zu verteilen, sie hat allerdings keinen Einfluss darauf, wer dann im Namen der Mitgliedstaaten tatsächlichen den Fisch fängt. Dies obliegt bisher allein den Mitgliedstaaten.
Der im Europäischen Parlament verabschiedete Initiativbericht diskutiert nun die Möglichkeit, die Verteilung der Fangrechte durch die Vergabe individueller Fanglizenzen zu regeln. Diese geben Einzelpersonen oder einzelnen Booten dauerhaft das Recht, jährlich eine gewisse Menge an Fisch zu fangen. Mit den Lizenzen könnte dann anschließend auch gehandelt werden. Das hieße, dass solche Boote, die ihre Fangrechte nicht vollständig ausschöpfen, diese an andere Fischer verkaufen könnten. Anhänger dieses Systems betonen, dass dies den Fischfang erheblich effizienter mache und den Umfang des nach dem Fang weggeworfenen Fisches reduziere.
Ich weise allerdings daraufhin, dass Beispiele aus Ländern, in denen er praktiziert wird, zeigen, dass der Lizenzhandel auch erhebliche Risiken beinhaltet. Er kann vor allem zu einer Konzentration der Fangrechte in den Händen weniger Unternehmen führen und so kleine Fischer langfristig gänzlich vom Fischfang ausschließen.
Mit Änderungsanträgen haben wir Grünen versucht, den Fischereiausschuss dazu zu bewegen, auch die Risiken des Lizenzhandels in ihren Bericht aufzunehmen.
Das ist uns nicht gelungen - vor allem wegen der eindeutigen Interessen einiger spanischer Abgeordneter, die der starken spanischen Fischfangindustrie sehr gerne das Recht zum Lizenzkauf einräumen würden. Die Grüne Fraktion hat sich konsequenter Weise entschieden, dem unausgewogenen Bericht nicht zuzustimmen.
