Suche
  

EU Fischereiabkommen mit Drittstaaten: Kontrollen verschärfen

In den vergangenen Wochen hat die Europäische Kommission mehrere Vorschläge unterbreitet, die die Fischereiabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten betreffen. Auf Grundlage dieser Vorschläge werden derzeit im Fischereiausschuss drei Berichte des Europäischen Parlaments erarbeitet. Als Berichterstatterin des Haushaltsausschusses für die Fischereiabkommen habe ich dazu wesentliche Änderungsanträge eingebracht.

Abkommen mit den Seychellen, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau

Drei Vorschläge der Kommission beziehen sich auf bestehende Fischereiabkommen. So betreffen sie z.B. gerade die Abkommen mit den Seychellen, der Elfenbeinküste und der Republik Guinea-Bissau.
Die Kommission schlägt vor, die Bedingungen zu verändern, unter denen es Fischerbooten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zukünftig erlaubt sein soll, im Rahmen der Fischereiabkommen zu fischen. So sollen Schiffe, die es versäumen die geforderten Informationen über ihre Fangtätigkeit zu übermitteln, gegen andere Vorschriften entscheidend verstoßen oder einer illegalen, nicht gemeldeten oder nicht regulierten Fangtätigkeit nachgehen keine Fanglizenz mehr erhalten. Darüber hinaus will die Kommission allen Schiffen eines Mitgliedsstaates die Lizenz verweigern, wenn dieser seinen Informationspflichten aus dem Fischereiabkommen nicht nachkommt. Solch ein strengeres Vorgehen ist neu und geht entscheidend auf den Druck auch unserer Fraktion zurück. Inwiefern diese Regeln aber von der Kommission mit den bestehenden Instrumenten überwacht werden können, ist noch zu sehen.

Prinzipiell begrüße ich die Pläne der Kommission in diesen Punkten. Allerdings sehe ich an einigen Stellen noch weitergehenden Handlungsbedarf, um insbesondere die Kontrollmechanismen zu verschärfen und Mitgliedstaaten danach in die Pflicht nehmen zu können. In meinen Änderungsanträgen im Haushaltsausschuss habe ich daher dem Fischereiausschuss erfolgreich vorgeschlagen, die folgenden Aspekte in seinen Bericht aufzunehmen:

• Als Ausgleich für den Fang durch „EU-Boote“ in den Gewässern der Drittstaaten sehen die Fischereiabkommen Zahlungen der EU an diese vor. Gemäß den Verträgen muss ein in ihnen festgeschriebener Anteil dieser Zahlungen zur Entwicklung einer nachhaltigen und verantwortlichen Fischerei in den Drittstaaten eingesetzt werden. Ich fordere, dass die Kommission dem Europäischen Parlament in Zukunft jährlich Bericht erstattet, wie die Ausgleichszahlungen für diese Ziele eingesetzt wurden.

• Die Kommission soll das Parlament ebenfalls jährlich darüber informieren, ob die Mitgliedsstaaten ihren Informationspflichten wie gefordert nachkommen. Im Falle eines Verstoßes muss die Kommission den Booten des jeweiligen Mitgliedsstaates die Lizenz verweigern im folgenden Jahr unter dem Abkommen fischen zu dürfen.

• Noch vor Ende der Laufzeit eines Abkommens und Beginn der Verhandlungen über ein mögliches Nachfolgeabkommen, soll die Kommmission dem Parlament und dem  Rat eine Evaluation (einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse) des Abkommens vorlegen, welche als Grundlage für die weiteren Verhandlungen dient.

Vorschlag zur Änderung der zukünftigen Modifikation bestehender Fischereiabkommen (Komitologie)

En weiterer Gesetzesvorschlag der Kommission, der derzeit im Parlament verhandelt wird, betrifft die Verfahrenen (Komitologie), nach denen die Protokolle der Fischereiabkommen verändert werden können. In diesen Protokollen werden u.a. die Fangquoten europäischer Boote und die fälligen Ausgleichszahlungen festgelegt. Bislang müssen Änderungen durch den Rat nach Konsultation des Parlaments verabschiedet werden (der Vertrag von Lissabon wird die Kompetenzen des Parlaments auf diesem Feld ab 2009 erheblich ausweiten). Die Kommission schlägt nun vor, einem speziell einzurichtenden Managementgremium von Kommissions- und Ratsvertretern einen erheblichen Spielraum einzuräumen, eigenständig Änderungen an den Protokollen vorzunehmen. Das Parlament würde in einem solchen Verfahren nicht einmal mehr konsultiert werden. Betroffen vom neuen Verfahren wären v.a. die Ausgleichszahlungen.

Nach den Verträgen der Europäischen Union ist es Aufgabe des Parlaments jeden Gesetzesakt daraufhin zu überprüfen, ob er durch die im EU-Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden kann und so sicherzustellen, dass die Haushaltsdisziplin gewahrt bleibt. Der Vertrag von Lissabon, der die bestehende Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht-obligatorischen Ausgaben im EU Budget abschafft, weitet diese Kompetenz des Parlaments auch auf den Fischereibereich aus.
Sollten allerdings in Zukunft, wie nun im Vorschlag der Kommission vorgesehen, dem eingerichteten Managementgremium über die Höhe der Ausgleichszahlungen ein erheblicher Spielraum eingeräumt werden, wäre die Kontrollfunktion des Parlament kaum noch zu erfüllen und die Haushaltsdisziplin würde aufs Spiel gesetzt.

Auf meinen Vorschlag hin hat der Haushaltsausschusses in seiner Sitzung vom 27./28.2. dieses neue Komitologie-Verfahren der Kommission erst einmal zurückgewiesen.

Video Helga Trüpel