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Die Metamorphose der Kommissarin Kroes oder mehr Schein als Sein?

Gestern hat die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, ihr politisches Programm vor den Mitgliedern des Kulturausschusses vorgestellt.

Die Präsentation von Frau Kroes war insgesamt wesentlich besser als bei ihrem letzten Auftritt vor dem Kulturausschuss. Bei der damaligen Anhörung vor ihrer Wahl zur Kommissarin hatte sie für große Unruhe gesorgt, weil ihre Präsentation von schlechter Sachkenntnis und von einer wettbewerbspolitischen Ausrichtung, jenseits jeglicher Kulturpolitik, geprägt war.

Nun hat Frau Kroes gearbeitet und ihr Programm für die Zukunft ist sehr ambitioniert und ein balancierter Ansatz: ein digitaler Binnenmarkt, aber nicht nur die Wirtschaftsperspektive umfassend, sondern auch die Kulturperspektive und soziale Aspekte mit einbegriffen. Sie strebt zum Beispiel an, dass bis zum Jahr 2013  alle EU-Bürger einen flächendeckenden Breitbandzugang haben. Ab 2020 sollen für alle Haushalte mindestens 30 Mbps und für 50% aller Haushalte Übertragungskapazitäten von über 100 Mbps möglich sein, um so die Digitale Inklusion zu steigern. Ziel ist, dass bis 2015 75%  der Bevölkerung Europas regelmäßig das Internet nutzen soll. Der Ausbau des digitalen Binnenmarktes hat oberste Priorität, dahinter steckt der Gedanke, die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber Staaten wie den USA oder Japan zu steigern. Vorraussetzung ist die Stärkung des eCommerce, d.h. Handelsschwierigkeiten und Barrieren für Käufe über das Internet sollen abgebaut werden. Dazu gehört auch die gänzliche Abschaffung der Roaming-Gebühren. Forschung und Innovation möchte Frau Kroes auch ankurbeln mit Investitionen von 11 Milliarden Euro bis 2015. Die Digitale Agenda, so die Kommissarin, soll das Flaggschiff der 2020 Strategie werden.

Zu den Fragen, die kreative Inhalte und Urheberechtsschutz im Netz angehen, hielt sich Frau Kroes gemäßigt. Sie versprach konkrete Aktionen, die die Kommission in naher Zukunft vorlegen wird. Grundtenor der Ausführungen zum Urheberrecht scheint die Suche nach einem fairen Ausgleich zwischen Urheberrechtsschutz und dem Verbraucherinteresse an einem breiten Zugang zu Inhalten und Wissen. Die Kommission plant in diesem Zusammenhang  eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung, durch die eine Vereinfachung, Klärung und die grenzüberschreitende Lizenzierung von Urheberrechten angegangen werden soll. Eine weitere Aktion der Kommission ist die geplante Richtlinie über verwaiste Werke, die noch dieses Jahr veröffentlichet wird. Europeana, die digitale Bibliothek, wurde ein hoher Stellenwert zugesprochen, so dass auch die Forderung in meinem Bericht nach einer angemessenen Finanzierung auf positive Resonanz sowohl bei der Kommission als auch beim Rat gestoßen ist. Frau Kroes unterstrich an dieser Stelle, dass eine faire Bezahlung der Urheber von kreativen Inhalten unentbehrlich sei, denn ohne diese, würde man kulturelle Vielfalt mittelfristig gefährden. Die Kommission orientiere sich hierbei an der UNESCO Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt, denn nur durch die Bezahlung von Kreativität gäbe es kulturelle, professionelle Diversität. Verbraucher und Kreative müssten die digitalen Entwicklungen als Gewinn betrachten. Dies sei aber nur möglich, wenn Sicherheit und Vertrauen gewährleistet würden.

Hinsichtlich der Spektrumspolitik für TV kam jedoch gänzlich zu kurz, dass bei der Aufteilung des Spektrums kulturelle Aspekte bewahrt werden müssen. Der Fortbestand der Terrestrik (die Hörfunk- oder Fernseh-Übertragung von erdgebundenen Funksendern) als wesentliches flächendeckendes Übertragungsmittel für gesellschaftlich und politisch relevante Inhalte, fand bei Frau Kroes keine Erwähnung. Diese könnte dramatische Konsequenzen für den öffentlich rechtlichen Rundfunk und auch für Kultureinrichtungen haben.

Als im April dieses Jahres die Frequenzversteigerung startete, standen u.a. im Mittelpunkt Sendespektren der Frequenzbereiche 800 Megahertz. Dieses Frequenzband ist besonders begehrt, weil es die höchste Reichweite hat und im Zuge der Abschaltung des analogen Rundfunks frei geworden ist. Gerade Mobilfunkanbieter haben großes Interesse an diesen Frequenzen, da sie das mobile Internet ausbauen wollen, um für Nutzer das Surfen mit dem Handy zu ermöglichen. Der betroffene Frequenzbereich 790-862 Megahertz wird aber auch von vielen Kultur- und Konferenzveranstaltungen für drahtlose Mikrofonanlagen genutzt, so zum Beispiel auch von Theatern. Der Betrieb auf einer anderen Frequenz bedeutet eine kostspielige Umrüstung für die Länder und Kommunen aufkommen müssen, und nicht der Bund, der von der Auktion profitierte. Aus diesem Grund forderte der Deutsche Bühnenverein sogar den sofortigen Stopp der Versteigerung. Er hatte bereits letztes Jahr auf die Problematik aufmerksam gemacht. Nach Schätzungen von Experten wird die neue Frequenzzuordnung allein die Kulturbranche mehrere hundert Millionen Euro kosten. Am Ende könnte es dazu kommen, dass kulturelle Aufführungen nicht mehr in Ballungsgebieten stattfinden könnten und auf ländliche Gebiete ausweichen müssten.

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